Arbeitsrecht Ich vertrete Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber bundesweit vor den Arbeitsgerichten.

Kündigung:
Eine Kündigung erfordert sofortiges juristisches Handeln. Die Fristen im Arbeitsrecht sind besonders kurz. Sollten Sie mit einer Kündigung nicht einverstanden sein, melden Sie sich am besten umgehend zu einem persönlichen Beratungsgespräch in meiner Kanzlei. Dabei können Sie überprüfen lassen, ob die Kündigung rechtswidrig ist und Sie Ihren Arbeitsplatz behalten können, oder Ihnen möglicher Weise ein Anspruch auf eine Abfindung zusteht. Ich berate Sie persönlich und individuell und erkläre Ihnen gerne die verschiedenen Möglichkeiten die Ihnen nach Erhalt einer Kündigung zustehen.

Abmahnung:
Weiterhin sichere ich Ihre Rechte als Arbeitnehmer, wenn Sie eine unberechtigte Abmahnung Ihres Arbeitgebers entfernen lassen wollen.
Eine Abmahnung kann der erste Schritt zu einer baldigen Kündigung sein. Sie beugen diesem am besten vor, indem Sie schon bei der Abmahnung feststellen lassen, dass diese nicht rechtmäßig war. So können oft die Unannehmlichkeiten eines späteren Kündigungsschutzverfahrens vermieden werden.

Arbeitszeugnis:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet ein wahrheitsgemäßes sowie wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen. Darüber hinaus muss das Zeugnis formell sowie inhaltich korrekt sein. Insbesondere darf es keine widersprüchlichen, verschlüsselten oder zweideutigen Formulierungen enthalten. Haben Sie Zweifel an der formellen Korrektheit des Zeugnisses, oder wurde Ihre Arbeit nicht entsprechend gewürdigt kann ich für Sie gegebenenfalls eine Korrektur oder Neufassung des Zeugnisses erwirken.

Lohn, Überstunden, Mobbing, Urlaubsanspruch, etc.:
Auch bei weiteren Problemen aus dem Arbeitsverhältnis lohnt sich die Beratung von einem Anwalt oft, bevor ungeklärte Rechtsfragen das Verhältnis zum Arbeitgeber beeinträchtigen. Ich stehe Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

Nehmen Sie für die Vereinbarung eines zeitnahen Termins mit mir Kontakt auf.